LICATO GmbH
LICATO GmbH

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungn LICATO Golf

 

 

1. Teil: Allgemeine Bestimmungen

 

§ 1 Leistungsumfang

Der Umfang des Kursangebots der Golfschule richtet sich nach der jeweiligen Einzelbeschreibung.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

2.1     Die Buchung von Golfunterrichtsstunden erfolgt durch Reservierung von freien Unterrichtszeiten auf fernmündlichem oder elektronischem Wege. Diese Reservierung bekommt Gültigkeit sobald Sie von Ihrem Golflehrer bestätigt wird.

2.2     Die Anmeldung zu einem Kurs der Golfschule erfolgt durch schriftliches Ausfüllen eines Anmeldeformulars oder durch Ausfüllen eines Online-Formulars. Hierbei handelt es sich um ein auf einen Vertragsschluss gerichtetes Angebot des Teilnehmers.

2.3     Bei der Anmeldung zu einem Golfkurs hat der Teilnehmer seinen Vor- und Zunamen sowie seine Postanschrift und den Kurs, den er buchen möchte, anzugeben. Bei einer Online-Anmeldung hat der Teilnehmer darüber hinaus eine E-Mail-Adresse anzugeben, unter der er erreichbar ist.

§ 3 Zahlung

 3.1    Einzelkurse sowie eintägige Gruppenkurse sind nach dem entsprechenden Kurs bar oder durch Überweisung zu bezahlen.

3.2    Mehrtägige Golfkurse sind per Vorkasse bar oder durch Überweisung zu bezahlen.

§ 4 Range Fee, Green Fee

Eventuelle Range Fees und/oder Green Fees sind, sofern sie nicht in dem Entgelt für das jeweilige Einzelangebot enthalten sind, jeweils vor Ort und vor Kursbeginn zu entrichten.

§ 5 Durchführung der Golfkurse, Nichterscheinen des Teilnehmers, Abbruch aus witterungsbedingten Gründen oder sonstiger höherer Gewalt, Absage durch den Teilnehmer

5.1     Golfunterricht und Golfkurse beginnen jeweils pünktlich zu der in der jeweiligen Einzelbeschreibung ausgeschriebenen Zeit.

5.2       Golfunterricht und Golfkurse finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt.

5.3     Erscheint der Teilnehmer zum vereinbarten Termin nicht, so erfolgt keine Rückerstattung des Kursentgelts.

5.4     Die Golfschule ist in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens berechtigt, den Golfunterricht oder den Golfkurs abzubrechen, wenn aus witterungsbedingten Gründen, insbesondere aufgrund Gewittergefahr, nässebedingten Unbespielbarkeit der Übungseinrichtungen, Nebel, Frost oder sonstigen Gründen höherer Gewalt das Ziel des Kurses nicht erreicht werden kann oder eine Gefährdung der Unterrichtsteilnehmer zu befürchten ist.

5.5     Bei einer vorherigen Absage der Teilnahme durch den Teilnehmer ist dieser vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.3 wie folgt zur (anteiligen) Zahlung des Kursentgelts verpflichtet:

  • bei Gruppenkursen
  • bei einer Absage bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn: 0 %
    • bei einer Absage innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem vereinbarten Kursbeginn 100 %

des vereinbarten (anteiligen) Entgelts.

  • bei Einzelstunden
  • bei einer Absage bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn: 0 %
  • bei einer Absage innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn: 100 %

 § 7 Allgemeine Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist während der Kurse der Golfschule verpflichtet, den Anweisungen der für die Golfschule tätigen Personen stets Folge zu leisten sowie die allgemeinen Golfregeln und die Golfetikette sowie die Platzordnung der Golfanlage, auf der der Kurs stattfindet, zu beachten.



2. Teil: Besondere Bestimmungen für Gruppenkurse/Firmenkurse

 

§ 8       Mindestteilnehmerzahl

8.1     Die Golfschule ist nur verpflichtet, die von ihr angebotenen Gruppenkurse durchzuführen, wenn bis zum Anmeldeschluss die von ihr in der Einzelbeschreibung erreichte Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.

8.2     Wenn die Golfschule wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl einen Gruppenkurs absagt, erfolgt die vollständige Erstattung gegebenenfalls vom Teilnehmer bereits geleisteter Zahlungen.

§ 9 Höchstteilnehmerzahl

9.1     Sofern die in der Einzelbeschreibung genannte Höchstteilnehmerzahl bereits erreicht ist, wird eine Warteliste geführt. In dieser werden weitere Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Golfschule aufgenommen, sofern der jeweilige Teilnehmer seine Berücksichtigung in der Warteliste wünscht.

9.2     Bei Absage eines Teilnehmers werden in der Reihenfolge der Warteliste die dort befindlichen Teilnehmer gefragt, ob sie noch an einer Teilnahme interessiert sind.

3. Teil: Gutscheine, Mehrfachkarten und Aktionsangebote

§ 10 Gutscheine, Mehrfachkarten und Aktionsangebote

10.1   Von der Golfschule ausgegebene Gutscheine für Einzel- oder Gruppenkurse haben eine Gültigkeit bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach ihrem Erwerb. Das Gleiche gilt grundsätzlich für Mehrfachkarten, z.B. Zehnerkarten.
Für weitere Aktionsangebote gelten ggfs. besondere Bedingungen.

4. Teil: Miete von Golfausrüstung

§ 11 Mietbedingungen für Golfausrüstung

11.1   Bei Miete von Golfausrüstung der Golfschule durch den Teilnehmer hat dieser die ihm zur Nutzung überlassenen Gegenstände sorgfältig und sachgemäß zu behandeln. Er darf die Gegenstände insbesondere ausschließlich auf offiziellen Golfplätzen und Übungseinrichtungen verwenden. Insbesondere die Verwendung von Golfschlägern auf Straßen sowie auf steinigem Untergrund ist unzulässig.

11.2   Der Teilnehmer haftet für Schäden, die an den gemieteten Gegenständen durch unsachgemäße Behandlung durch ihn oder Dritte entstehen sowie für Verlust oder Diebstahl der gemieteten Schläger Gegenstände. Er hat im Schadensfall den Wert der beschädigten oder abhandengekommenen Schläger zu ersetzen.

11.3 Gemietete Gegenstände bleiben während der Mietdauer Eigentum der Golfschule. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Schläger während der Mietdauer an Dritte zu überlassen.

5. Teil: Schlussbestimmungen

§ 12 Haftungsausschluss

Die Golfschule schließt dem Teilnehmer gegenüber mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit die Haftung für jeden Schaden aus, der nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung der Golfschule oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Golfschule  beruht.

§ 13 Datennutzung

Der Teilnehmer stimmt der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Telekommunikationsdaten) für die Zwecke der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung von Verträgen mit der Golfschule zu.

§ 14 Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Als Gerichtsstand für Ansprüche aus dem und in Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Teilnehmer und der Golfschule wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Golfschule vereinbart. Auf Verträge zwischen dem Teilnehmer und der Golfschule findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

§ 16  Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

LICATO GmbH
Heilbronner Str. 31
74223 Flein

 

Tel.: 07131 266 77 98

E-Mail: info@licato.de

 

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